Bußgeldbescheide: Teure Post aus dem Urlaub

Bußgeldkontrolle

© pixelio.de, Tim Reckmann
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“Schatz, beeil dich doch ein bisschen, wir möchten endlich ankommen!” Gerade die Sommerferien sind für viele Autofahrer eine Zerreißprobe. Baustellen, kilometerlange Staus und Unfälle fordern Konzentration und Zeit. Wer verliert da nicht die Geduld, wenn das Paradies in greifbarer Nähe lockt und drückt nicht gerne auf freier Strecken nochmal aufs Gaspedal, um verlorene Urlaubszeit nachzuholen? Doch gerade im Ausland können Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Verkehrsdelikte teuer werden.

Der Bußgeldbescheid aus dem Ausland

Trudelt die Post vom Bundesamt für Justiz ins Haus, bringt es leider auch nicht viel, sie zu ignorieren. Denn vollstreckt wird der Bußgeldbescheid unter Umständen auch in Deutschland.  Innerhalb der EU können solche Bescheide aufgrund des Vollstreckungsabkommens problemlos über die Grenzen hinweg vollstreckt werden. Da dies einen erheblich größeren Verwaltungsakt darstellt, kann es bis zu zwei Jahre dauern, bis der Bescheid vom Bundesamt für Justiz im Briefkasten landet. Eine gute Nachricht gibt es jedoch, denn Punkte und Fahrverbote lassen sich (noch) nicht auf Deutschland übertragen. Auch gegen Bußgeldbescheide kann Einspruch erhoben werden, sodass nicht jeder Bescheid hingenommen werden muss.

Teure Bußgelder ab 2020

So können Tempoverstöße in Österreich bis zu 160 Euro zu Buche schlagen, in Italien sogar schnell 530 Euro. Und auch wenn der deutsche Raser vor Ort nicht von der Polizei gestellt und zur Kasse gebeten wird, können ihn Bußgeldbescheide in den eigenen vier Wänden einholen. Das machte eine neue Richtlinie zum Austausch von KFZ- Halterdaten zwischen den EU-Staaten möglich, die seit Mai 2015 in überarbeiteter Form gilt. Wurde also durch eine ausländische Behörde ein Verstoß registriert, können Halterdaten beim Kraftfahrzeugbundesamt in Flensburg abgefragt werden.

Halterabfrage ist nur bei schweren Verstößen zulässig

Nicht jeder Strafzettel für Falschparken findet zwangsmäßig den Weg in den deutschen Briefkasten, denn nur acht Verstöße werden überhaupt über die Landesgrenzen hinweg belangt. Das sind Geschwindigkeitsverstöße, insbesondere unter Drogen- oder Alkoholeinfluss, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes oder Nichtaufsetzen des Helms, Missachtung einer roten Ampel, Telefonieren am Steuer und das unbefugte Nutzen eines Fahrstreifens, zum Beispiel einer Standspur. Zudem lohnt sich der Bußgeldbescheid nicht bei geringen Summen und wird in Deutschland erst ab 70 Euro (für Österreich ab 25 Euro) vollstreckt. Vorsicht: wegen Verwaltungsgebühren von 30 Euro, die in den Grenzwert miteinbezogen werden, ist diese Grenze jedoch schnell erreicht. Außerdem sind Bußgelder in fast allen europäischen Ländern höher als in Deutschland.

Nur das Bundesamt für Justiz kann Bußgeldbescheide verschicken

Die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden aus europäischen Ländern liegt alleinig in den Händen des Bundesamtes für Justiz. Andere Bescheide von Inkassounternehmen sind unzulässig und können getrost ignoriert werden. Der Bescheid muss auch eine deutsche Übersetzung enthalten, die wenigstens den groben Inhalt widerspiegelt. Außerdem sollte der Beschuldigte in dem ausländischen Verfahren die Möglichkeit gehabt haben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, andernfalls sind Bußgeldbescheide rechtswidrig. Sollte man jedoch gar nichts unternehmen, kann der Bußgeldbescheid trotzdem im Ausland rechtskräftig werden und eventuell bei der nächsten Urlaubsreise zu Problemen führen.

Ein Einspruch kann sich lohnen

Ist das Kind in den Brunnen gefallen und die unliebsame Post im Briefkasten gelandet, so muss man jedoch nicht kampflos zahlen, sondern sollte sich überlegen, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Der ausländische Bescheid muss nämlich mit dem deutschem Recht vereinbar sein, so der Rechtsexperte Herr Krämer vom Auto Club Europa. In vielen europäischen Ländern gilt bei Bußgeldbescheiden das Prinzip der Halterhaftung, während in Deutschland nur der Fahrer belangt werden kann. Aufgrund dessen sind Behörden immer gezwungen, eindeutig zu beweisen, dass die belangte Person am Steuer saß.  Allerdings gibt es auch Schattenseiten: denn Klagen haben nicht immer Erfolg und können unter Umständen sogar dazu führen, dass man nicht nur die Prozesskosten zahlt, sondern sich auch das Bußgeld erhöht. Aufmerksamkeit gilt auch gegenüber Verjährungsfristen, denn diese können unter Umständen viel höher als in Deutschland ausfallen und entsprechend zu Ahndungen von Verstößen führen, die Monate oder sogar Jahre zurückliegen.

© pixelio.de, Christoph Aron
© pixelio.de, Christoph Aron

Bußgeldbescheide vermeiden, statt zu verklagen

Damit man sein Urlaubsgeld nur für Erlebnisse, Eis und Wellness ausgibt und nicht für Anwälte, Ämter und Strafzettel, lohnt es sich, sich vorher über die Verkehrsregelns des Urlaubsziels zu erkundigen und sich strikt daran zu halten, auch wenn die Familie quengelt und man nur noch schnell ans Ziel möchte. Denn Bußgeldbescheide kosten nicht nur Geld, sondern auch Nerven, die man eigentlich für das restliche Arbeitsjahr dringend braucht.


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