Irgendwann ist der Zeitpunkt angekommen – der Gebrauchte soll verkauft werden. Die Gründe für diesen Gedanken können vielfältig sein: Das Fahrzeug ist schlichtweg zu alt geworden, erfüllt nicht mehr die eigenen Anforderungen oder Geldnot treibt den Autofahrer zum Verkauf. Unabhängig vom Grund für den Verkauf verfolgen Pkw-Besitzer dasselbe Ziel: Einen möglichst hohen Verkaufspreis erhalten.
Nachrichten wie die auf liferadio.at, welche über einen Betrug beim Pkw-Verkauf informiert, zeigen, dass die Veräußerung nicht ganz so einfach ist, wie sie sich viele Autofahrer vorstellen. In Zeiten, in denen fast alle Transaktionen online erfolgen, steigt auch die Gefahr, auf Betrüger hereinzufallen.
In jenem Fall inserierte eine Frau inserierte ihren Pkw auf einem Portal im Internet. Ein Interessent aus Irland meldete sich und wollte es erwerben. Er bestand jedoch darauf, dass die Verkäuferin die Transportkosten und den Zoll vorauszahlen soll. Rund 3.700 Euro überwies die Dame, bis der Käufer mehr Geld forderte. Nun müssen beide Seiten das Problem vor Gericht klären.
Betrug beim Online-Autoverkauf keine Seltenheit
Betrug ist beim Pkw-Verkauf im Internet keine Seltenheit. Das Internet offeriert Betrügern Anonymität, wenn sie ihre Identität nicht preisgeben möchten. Auf der anderen Seite sind viele Verkäufer nicht informiert genug, um Betrüger rechtzeitig aufzudecken.
Wie focus.de berichtet, hat die Polizei in Hannover Anfang Juli Drahtzieher einer in Deutschland aktiven Bande festgenommen. Sie soll Autobesitzer betrogen haben, welche ihren Pkw online verkaufen wollten. Ähnlich wie der angebliche Käufer aus Irland ließen sich die Betrüger Fahrzeugpapiere vorher zusenden. Trotz versprochener Überweisung blieb eine Zahlung aus. Die auf diese Weise erworbenen Fahrzeuge wurden anschließend mehrmals umgemeldet und später wieder verkauft.
Sichere Wege, seinen Gebrauchten zu verkaufen
Auch wenn Online-Inserate die schnellste, bequemste und günstigste Möglichkeit sind, seinen Pkw zu verkaufen, gibt es für Autobesitzer weitere Wege, ihr Fahrzeug loszuwerden:
- Spezielle Ankäufer: Spezielle Unternehmen werben mit dem Spruch “Wir kaufen dein Auto“. Im Gegensatz zu den Kärtchen, die Autofahrer auf ihrer Windschutzscheibe finden, sind diese Firmen seriös und kaufen wirklich jedes Auto. Preise werden nicht ohne Basis verhandelt oder festgelegt. Stattdessen besitzen sie Webseiten mit einem Bewertungstool, welches den Preis festlegt. Der endgültige Preis wird jedoch erst dann verhandelt, wenn ein Gutachter des Unternehmens das Fahrzeug inspiziert hat.
- Freunde & Bekannte: Wer zwingend privat verkaufen möchte, sollte sich zunächst in seinem Bekanntenkreis umhören. In glücklichen Fällen sucht jemand einen Pkw und interessiert sich für das eigene Fahrzeug. Selbst wenn man das Automobil zu einem günstigeren Preis verkauft, als ein Fremder gezahlt hätte, haben Verkäufer weniger Stress. Denn der Verkauf an einen Freund oder Bekannten ist mit einer gewissen Sicherheit verbunden.
- Autohändler: Lokale Autohändler sind nicht immer auf der Suche nach gebrauchten Pkws, es sei denn, sie handeln ausschließlich mit diesen Fahrzeugen. Der Nachteil hier: Ihr Angebot liegt meist deutlich unter dem Marktpreis. Dennoch können Besitzer eines gepflegten Pkws einen akzeptablen Preis erhalten. Weiterhin kümmert sich der Autohändler um alle Formalitäten.
Auch Verkäufer müssen ehrlich sein
Betrug gibt es nicht nur seitens der Käufer. Auch Pkw-Verkäufer versuchen, den einen oder anderen Schaden zu verheimlichen. Grundsätzlich gilt: Verkäufer müssen einen Käufer über Unfälle aufklären. Das gilt selbst dann, wenn es sich um einen scheinbar unbedeutenden Blechschaden handelt. Dies geht aus einem Fall vom Januar 2015 hervor. Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied in einem Fall, wo der Käufer den Verkäufer ausdrücklich fragte, ob es sich um einen Unfallwagen handle. Letzter verneinte diese Frage.
In Realität wusste der Verkäufer, dass Stoßfänger und Kotflügel für eine Summe von 2.000 Euro ersetzt worden waren. Ein Jahr später stellt der Käufer fest, dass der von ihm gekaufte Pkw zwei Unfälle hatte. Folglich wollte er seinen Kauf rückgängig machen. Das Oberlandesgericht Braunschweig stimmte dem Kläger zu, da er arglistig getäuscht wurde.
Vorsicht bei Erpressungsversuchen am Telefon
Mängel, die tatsächlich vorhanden sind, müssen Pkw-Verkäufer nennen. Anders sieht es bei erfundenen Mängeln aus: Wie ein Artikel vom SWR Fernsehen informiert, gibt es seit 2009 Fälle in Deutschland, bei denen Pkw-Käufer, die ihr Fahrzeug über eBay erworben haben, falsche Mängel nutzen, um den Verkäufer unter Druck zu setzen. Die Käufer verlangen vom Verkäufer, eine Entschädigung an sie zu überweisen. Erbringt er die Leistung nicht, würde der Käufer ihn zusammenschlagen.
Diese Drohungen waren für einige Käufer Grund genug, nachzugeben. Laut der Polizei sind bis dato aber keine Fälle bekannt, wo es bei Verweigerung der Zahlung tatsächlich zu einer Schädigung kam. Deshalb sollten sich Verkäufer nicht unter Druck setzen lassen und die Polizei unverzüglich verständigen.