Mit dem Auto verreisen – Im Ausland abgesichert?


Ist es sicher, mit dem Auto ins Ausland zu fahren? Wer zahlt den Schaden im Ausland? Kann ein Zweitfahrer mein Auto bedenkenlos fahren? – all diese Fragen und noch mehr, haben etwas mit der Kfz-Versicherung zu tun. 

Grundsätzlich ist die Autoversicherung, für Fahrzeughalter mit der Zulassung in Deutschland, gesetzlich vorgeschrieben. Ohne die sogenannte Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Fahrzeuge keine Kfz-Zulassung. Diese Regelung hat auch ihren Sinn. Denn sie ist dafür da, dass derjenige, der durch ein Fahrzeug geschädigt wird, zumindest die Sicherheit hat, dass sein Schaden ersetzt wird. Ohne Versicherung ist ein Schadensersatz in vielen Fällen „unmöglich“, da Kfz-Schäden überwiegend Summen von mehreren Tausend Euro einnehmen. 

Die Vorteile von Kfz-Haftpflichtversicherungen sind vielfältig – sowie auch ihr Versicherungsschutz: Je nach Anbieter profitieren Fahrzeughalter von unterschiedlichen Schutzpaketen. In diesem Zusammenhang wird oft von den Modulen „Vollkasko“ und „Teilkasko“ gesprochen. Die Versicherungspakete sichern verschiedene Schäden auf unterschiedliche Weisen ab.

Fahrzeughalter sollten sich nun vor Reiseantritt darüber informieren, welches Versicherungspaket sie besitzen und ob dieses Auslandsreisen sowie Zweitfahrer absichert. In diesem Artikel verraten wir, wie die unterschiedlichen Versicherungspakete zu deuten sind. Zusätzlich gehen wir genauer auf den notwendigen Versicherungsschutz in anderen Ländern ein.

Diese Schäden müssen im Urlaub abgedeckt sein

Während einer Urlaubsreise ist das Auto verschiedenen Risiken ausgesetzt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung miss hier vorerst dieselben Schadensbereiche abdecken wie im Inland. Doch darüber hinaus lauern in anderen Ländern auch spezifische Risiken, welche eine erweitere Absicherung erfordern. Dazu gehören längere Fahrten, unbekannte Straßen und potenziell höhere Diebstahl- oder Unfallraten an touristischen Orten. Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Autoversicherung eine angemessene Deckung bietet, um Halter und Fahrzeug während einer Reise zu schützen.

Ebenso erfordert eine Reise in Regionen mit extremen Wetterbedingungen oder schlechten Straßenverhältnissen eine erweiterte Deckung, um ein Fahrzeug gegen mögliche Schäden zu schützen. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist die Absicherung gegen Naturgewalten wie Stürme, Überschwemmungen oder Erdrutsche, die in einigen Urlaubsregionen häufiger auftreten können.

Ein weiterer Punkt ist der Schutz vor Vandalismus, der in dicht besiedelten oder besonders beliebten Touristengebieten ein erhöhtes Risiko darstellen kann. Auch die Möglichkeit, auf unwegsamen Straßen oder in abgelegenen Gegenden liegenzubleiben, sollte bedacht werden. Hier ist ein Schutzbrief, der Pannenhilfe und Abschleppdienste abdeckt, von großem Vorteil.

Nicht nur das eigene Fahrzeug, sondern auch Mietwagen sollten entsprechend versichert sein. Eine ausreichende Haftpflichtversicherung für Mietwagen ist unerlässlich, um im Falle eines Unfalls nicht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. Viele Mietwagenanbieter bieten zudem zusätzliche Versicherungsoptionen an, die Schäden an Reifen, Glas und Unterboden abdecken, die in Standardversicherungen oft nicht enthalten sind.

Abschließend gilt es zudem zu berücksichtigen, dass alle Fahrer eines Fahrzeugs abgesichert sein müssen. Oft teilen sich mehrere Personen das Fahren während einer Reise. Daher sollte die Versicherung auch für Zweitfahrer gültig sein, um im Schadensfall abgesichert zu sein.

Reicht mein Versicherungsschutz aus?

Um herauszufinden, ob die eigene Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung den Risiken im Ausland gewachsen ist, sollte man zunächst einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen. Fahrzeughalter sollten in der Reisevorbereitung prüfen, ob spezifische Risiken wie Diebstahl und Unfallschäden durch unbekannte Straßenverhältnisse oder extreme Wetterbedingungen abgedeckt sind. Auch die Deckungssummen und eventuelle Selbstbeteiligungen sollten im Kontext der Reisepläne überprüft werden.

Besonders selten sind Zweitfahrer in den Policen berücksichtigt. Dies stellt ein erhebliches Risiko dar, wenn mehrere Personen das Auto im Urlaub nutzen möchten. Viele Standardversicherungen decken nur den Hauptfahrer ab. Wenn nun ein Zweitfahrer einen Unfall verursacht, haftet dieser ohne Versicherungsschutz, was rechtliche Konsequenzen aufgrund der europaweiten Versicherungspflicht bedeutet. Um dieses Risiko zu minimieren, gibt es spezielle Autoversicherungen für einen Tag, die für Zweitfahrer beantragt werden können. Diese kurzfristigen Policen bieten die notwendige Flexibilität und Sicherheit, damit alle Fahrer während der Reise abgesichert sind.

Durch diese Maßnahmen stellt man sicher, dass der Versicherungsschutz den besonderen Anforderungen und Risiken im Ausland gerecht wird. So kann man beruhigt reisen, in dem Wissen, dass sowohl Fahrzeug als auch alle Fahrer umfassend geschützt sind.

Tipp: Angebot des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ)

Wer mit dem Auto ins EU-Ausland verreisen möchte, sollte sich gut vorbereiten. Neben der Kfz-Versicherung sollten die Gegebenheiten aller Durchfahrtsländer wie Mautgebühren und landesspezifische Verkehrsregeln beherrscht werden. Für diejenigen, die sicher, informiert und ohne Zwischenfälle losfahren möchten, stellt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) die kostenlose App „Mit dem Auto ins Ausland“ zur Verfügung. Die App läuft auf iOS und Android sowie als Web-App im Internet. Sie gilt für folgende Länder: Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Spanien und Tschechien.

Währenddessen die App über die genannten Gegebenheiten informiert, haben Fahrzeughalter noch die Option, sich auf der offiziellen Europawebsite über nationale Verkehrsvorschriften zu informieren. In diesem Zusammenhang gilt zu erwähnen, dass es keine einheitlichen Vorschriften gibt. Die EU schreibt nicht vor, wie der Straßenverkehr zu regeln und die Sicherheit zu garantieren ist. Denn dies ist Ländersache. Es gibt aber einige Regeln, die in allen EU-Ländern gelten. Hervorzuheben ist hier die einheitliche Regelung der Autohaftpflichtversicherung:

„In jedem EU-Land müssen Sie bei der Zulassung eines Autos eine Autohaftpflichtversicherung nachweisen. Diese Pflichtversicherung ist in allen EU-Ländern gültig. Sie deckt alle bei einem Unfall verursachten Personenschäden und Sachschäden, die anderen mit Ausnahme des Fahrers Ihres Fahrzeugs entstanden sind.“

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