Die Kfz-Versicherung sorgt bei Fahrzeugbesitzern jedes Jahr für Kopfzerbrechen. Lohnt sich der Wechsel und was muss dabei beachtet werden? Fragen, die es regelmäßig zu beantworten gilt. Dieser Ratgeber liefert hilfreiche Antworten, die den Versicherungswechsel erleichtern.
1. Wann ist ein Wechsel möglich?
In der Regel bis spätestens 30. November. Dies gilt bei vielen Policen als Stichtag, weil das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht und eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden muss. Eine weitere Möglichkeit zur rechtmäßigen Kündigung der Versicherung besteht immer dann, wenn der Versicherer die Versicherungsbeiträge erhöht. Hier profitieren Versicherte vom Sonderkündigungsrecht. Vier Wochen nach der Zustellung der Mitteilung über die Erhöhung der Beiträge muss die Kündigung spätestens beim Versicherer eingehen. In der Kündigung sollte auf die Beitragsanpassung Bezug genommen werden. Mehr zum Stichtag für die Kündigung und Tipps zum Recherchieren nach günstigen Versicherungen wurden in diesem Beitrag thematisiert.
2. Wie wird korrekt gekündigt?
Die Kündigung muss fristgerecht und schriftlich entweder per Fax oder Post bei der Versicherungsgesellschaft eingehen. Beim Verschicken per Post ist es empfehlenswert das Schriftstück per Einschreiben zu senden. Das Kündigungsschreiben sollte Kündigungsdatum, amtliches Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer und Versicherung enthalten. Wird eine außerordentliche Kündigung versandt, muss auch der Kündigungsgrund angegeben werden. Im Idealfall wird schriftlich um die Zusendung einer Kündigungsbestätigung gebeten. Der ADAC stellt online ein Musterschreiben für Kündigungen kostenlos bereit. Das Kfz-Kennzeichen sollte hierbei ergänzt werden.
3. Was ist eine eVB-Nummer?
Bei der eVB-Nummer handelt es sich um die sogenannte elektronische Versicherungsnummer. Diese digitale Alternative löste 2008 im Rahmen der neuen Fassung der Fahrzeugzulassungsverordnung die bis dahin gültige Deckungskarte ab. Die eVB-Nummer erlaubt es allein anhand der Nummer ohne jegliche Dokumente festzustellen, ob ein Fahrzeug versichert ist. Der Wechsel der Kfz-Versicherung wird dank der eVB Nummer massiv erleichtert. Die neue Versicherung kümmert sich um die erforderlichen Anpassungen. “Die Versicherungsgesellschaft hinterlegt die neue Versicherungsnummer automatisch bei der Zulassungsbehörde, der Fahrzeughalter braucht dafür nichts zu unternehmen“, klärt das Onlineportal auf, welches das bequeme Anfordern der EVB Nummer erlaubt. Versicherte müssen demnach nicht mehr persönlich zur Zulassungsstelle gehen, wenn sie die Kfz-Versicherung wechseln möchten.
4. Muss zuerst eine neue Police abgeschlossen werden bevor die alte gekündigt wird?
Ja und Nein. Fahrzeuge dürfen per Gesetz nur dann im Straßenverkehr bewegt werden, wenn eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Dies ist deshalb gesetzlich vorgeschrieben, weil die Schadensregulierung bei Unfällen sichergestellt sein muss. Wer seine bisherige Versicherung kündigt, bevor eine neue Police vorgewiesen werden kann, hat eventuell keinen Versicherungsschutz und darf das entsprechende Fahrzeug nicht im Straßenverkehr nutzen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn fristgerecht zum Ende des Versicherungsjahres auf den 31.12.2016 gekündigt wird und noch keine neue Versicherung abgeschlossen wurde, die den Versicherungsschutz ab 1. Januar 2017 übernimmt oder der Versicherungsschutz erst zu einem späteren Zeitpunkt startet. Es muss also generell sichergestellt sein, dass keine Versicherungslücke entsteht. Die Kündigungsfrist ist entscheidend. Ratsam ist der Abschluss einer neuen Versicherung zum gewünschten Zeitpunkt, während noch genug Zeit zum Kündigen der bisherigen Police bleibt. Am besten erst kündigen, wenn vom neuen Versicherer eine schriftliche Vertragsbestätigung vorliegt.
5. Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung sollte die pauschale Deckungssumme nicht unter 100 Millionen Euro liegen.
6. Wie kann von Bonusstufen profitiert werden?
Insbesondere junge Fahrer müssen mit höheren Kosten bei der Kfz-Versicherung rechnen. Durch die Zulassung des Fahrzeugs auf eines der Elternteile können die von ihnen erreichten Bonusstufen an den Nachwuchs weitergegeben werden, welcher dann von Vergünstigungen bei den Versicherungsbeiträgen profitiert. Wie die Übertragung funktionieren kann, erklärt n-tv online.
7. Wie läuft der Wechsel ab?
Nachdem die Kündigung fristgerecht beim alten Versicherer eingegangen ist, sollte dieser die Kündigung schriftlich bestätigen. Die Zulassungsbehörde erfährt, ab wann der Versicherungsschutz endet. Der neue Versicherer muss der Behörde mitteilen, wann der Versicherungsschutz übernommen wird.
8. Was passiert mit dem Schadenfreiheitsrabatt?
Der Schadenfreiheitsrabatt sollte von der alten Versicherungsgesellschaft an den neuen Versicherer übergeben werden. Hierbei sind Versicherte gut beraten sorgfältig zu kontrollieren, ob die Anzahl der schadensfreien Jahre tatsächlich stimmt.
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