Blitzwarner: was erlaubt ist und was nicht


Nie wieder selbst auf Radarfallen achten, sondern sich bequem vom Navi kurz vorher warnen lassen? Eigentlich klingt die Vorstellung ganz verlockend. Die Testsieger dieser Geräte haben inzwischen viele zusätzliche Funktionen, die über die eigentliche Navigation hinausgehen. Dazu gehören die eben angesprochenen Blitzerwarner, die bei vielen Geräten schon vorinstalliert sind. Allerdings ist das ganze rechtlich sehr umstritten, denn wer mit dem kleinen Helfer an Bord von der Polizei kontrolliert wird, muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen.

Strafenkatalog und Grauzonen

Derzeit sind es noch 75 Euro plus vier Punkte in der Verkehrssünderkartei. Theoretisch dürfte die Polizei das fragliche Navi sogar beschlagnahmen. Bisher sind aber keine größeren Fälle bekannt geworden, in denen diese Maßnahmen wirklich zum Einsatz kamen. Doch warum eigentlich? Obwohl die Nutzung von Blitzerwarnern in Navigationsgeräten offiziell nicht erlaubt ist, sind sich Anwälte und Gesetzeskundige nicht ganz einig, wie die zweifelhafte Funktion rechtlich einzuordnen ist. Allerdings dürfte 2014 genauere Regelung dieser Situationen zu erwarten sein, selbst eine vollkommene Legalisierung der Programme wird derzeit diskutiert.

Das App-Schlupfloch

Noch undurchsichtiger und kurioser wird die Sachlage bei Blitzer-Apps fürs Smartphone: Auch die sind verboten, zumal die Nutzung des Smartphones ohne Freisprechanlage während der Fahrt sowieso gefährlich und heikel ist. Weniger eindeutig ist die Situation jedoch, wenn es sich um das Smartphone des Beifahrers handelt: Der nämlich darf auf seinem Telefon jede App aktivieren, die er nutzen möchte, da die Straßenverkehrsordnung allerdings nur dem Fahrer selbst verbietet, einen Blitzerwarner mitzuführen. Und genau da findet sich das sprichwörtliche Schlupfloch: Solange dem Fahrer nicht nachweislich bekannt ist, dass sein Beifahrer eine Blitzer-App nutzt, entgeht er der Strafe. Eine aktive und direkte Warnung vor einer bevorstehenden Radarfalle sollte der Beifahrer zwar tunlichst unterlassen – doch das hindert ihn ja nicht daran, den Fahrzeugführer dazu anzuhalten, die Geschwindigkeit etwas zu drosseln. Was seltsam und übertrieben spitzfindig klingt, führt jedoch auch dazu, dass es der Polizei verhältnismäßig schwer fällt, einen solchen Verstoß gegen das Blitzerwarner-Verbot nachzuweisen.

Die sichere Papier-Variante

Wer auf Nummer sicher gehen will und das Risiko mit Navi oder App nicht eingehen möchte, der kann sich die Informationen über fest installierte Radarfallen oder beliebte Blitzer-Standorte bereits zu Hause am Rechner herunterladen. Eine Vielzahl an Internetportalen bietet die Möglichkeit, die Daten kostenlos auszudrucken. Das mag zwar nicht so aktuell sein wie die Informationen während der Fahrt – doch wer den Ausdruck im Auto mitführt, ist bei einer Polizeikontrolle fein raus. Denn laut Straßenverkehrsordnung ist nur die situationsbedingte Warnung vor einer unmittelbar


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