Firmenwagen: So meldet man ihn an


Je nachdem, zu welchen Zwecken das Auto später genutzt werden soll, wird es entweder privat oder gewerblich angemeldet beziehungsweise zugelassen. Handelt es sich um eine Zulassung für gewerbliche Zwecke, sind einige Punkte im Gegensatz zur privaten Kfz-Zulassung zu beachten.
Gemeinsamkeiten der gewerblichen und privaten Kfz-Zulassung

Im Allgemeinen verläuft die gewerbliche Zulassung genauso wie die Kfz-Zulassung.
Auch sind zum größten Teil die gleichen Unterlagen/Papiere sowie Bescheinigungen zur Zulassungsstelle mitzubringen:

  1. unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat für die abzubuchende Kfz-Steuer
  2. Zulassungsbescheinigung Teil II des Fahrzeugs und CoC
  3. die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (kurz: eVB-Nummer)
  4. unterzeichnete Vollmacht im Original

Auch bei der Anmeldung eines Firmenwagens steht es frei, ein individuelles Kennzeichen zu verwenden.
Daher bestenfalls direkt ein schönes Kennzeichen reservieren.

Anmeldung des Firmenwagens: Das läuft anders

Wie auch bei der Anmeldung von Privatfahrzeugen ist zur Zulassung eines Dienstwagens ein Nachweis für die Existenz des zukünftigen Fahrzeughalters vonnöten – in diesem Fall allerdings das Unternehmen beziehungsweise der Inhaber des Unternehmens.

Soll im Auftrag einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, KG) ein Dienstfahrzeug zugelassen werden, wird hier sogar der entsprechende Handelsregisterauszug benötigt. Des Weiteren ist auch die Gewerbeanmeldung zur Zulassung des Wagens mitzubringen. Nach der Anmeldung gilt die Gesellschaft (juristische Person) als Halter des Fahrzeugs.

Ein anderer Ablauf gilt für gewerbliche Kfz-Zulassungen bei den Personengesellschaften (GbR, UG): Hier ist es notwendig, einen der jeweiligen Gesellschafter als zulassungsrechtlich verantwortliche Person zu bestimmen, was ebenso einem Nachweis bedarf. Dafür reicht ein entsprechendes Dokument mit den Unterschriften aller Gesellschafter aus.
Des Weiteren werden für die Zulassung die Ausweise aller Gesellschafter des Unternehmens benötigt – alternativ der jeweilige Reisepass und eine Meldebestätigung. Die Gewerbeanmeldung und der Gesellschaftsvertrag ist ebenfalls zur Zulassungsstelle mitzubringen.

Bei geteilter Nutzung: Wie soll das Fahrzeug zugelassen werden?

Wird das Fahrzeug nicht nur für private, sondern auch für berufliche Zwecke verwendet, ist hierbei die jeweilige Gewichtung der Nutzung ausschlaggebend. Doch ist hier auch Vorsicht geboten.

Die Zulassung als Dienstwagen hat im Bezug zur Finanzierung und Versteuerung unterschiedliche Vor- und Nachteile.
Die Versteuerung erfolgt im beruflichen Nutzungsfall entweder mittels der sogenannten 1%-Regelung oder anhand eines geführten Fahrtenbuchs.

Doch fließen hierbei noch weitere Faktoren mit ein: Es muss beispielsweise beachtet werden, ob man bereits im Besitz eines zugelassenen privaten Fahrzeugs ist und in welcher Form die gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird – beispielsweise als Gesellschafter, Einzelunternehmer und so weiter.

Um eine sichere und gute Entscheidung zu treffen, empfiehlt sich das vorherige Gespräch mit dem eigenen Steuerberater. Dieser kann die verschiedenen Möglichkeiten entsprechend prüfen und zusätzlich beraten.
Zudem hat der Steuerberater ausreichende Kenntnisse über die jeweiligen Voraussetzungen sowie über die aktuell geltenden rechtlichen und steuerlichen Bedingungen, welche für oder gegen die gewerbliche Anmeldung sprechen.

Online-Zulassung des Fahrzeugs

Oftmals ist die Kfz-Zulassung mittlerweile auch per Online-Portal der örtlichen Zulassungsbehörde möglich.
Allerdings müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Personalausweis des Fahrzeughalters mit aktivierter eID-Online-Funktion
  2. entsprechend passendes Lesegerät
  3. alternativ zu Punkt 2: eine spezielle Smartphone-App

Des Weiteren müssen beide Zulassungsbescheinigungen über einen verdeckten Sicherheitscode verfügen (Teil I Fahrzeugschein, Teil II Fahrzeugbrief). Der Fahrzeugschein verfügt bereits seit 2015 über diesen Code, der Fahrzeugbrief enthält den Code seit 2018.

Schätzungen zufolge bieten bereits zwei Drittel der Zulassungsstellen ein umfassendes Angebot in ihren Internetportalen an, um den Fahrzeughaltern eine Online-Zulassung zu ermöglichen.


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