Kfz-Versicherung: Was Versicherte zur Schadenfreiheitsklasse wissen sollten


Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung ist das Fahren von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr nicht erlaubt. Um von günstigen Konditionen zu profitieren, ist es mittlerweile üblich alternative Tarife zu vergleichen. Werden die Versicherungsbestandteile beim Gegenüberstellen von verschiedenen Angeboten allerdings nur oberflächlich analysiert, könnte sich ein monatlicher Preisvorteil schnell ins Gegenteil verwandeln. Lesen Sie hier, warum die Schadenfreiheitsklasse zu den wichtigsten Entscheidungskriterien gehört.

road-546155_1280

Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) – Klassen und Rabatte

Der Beitrag, der für eine Kfz-Versicherung gezahlt werden muss, hängt maßgeblich von der sogenannten Schadenfreiheitsklasse ab. Diese Kennzahl gibt an, wie lange ein Versicherter unfallfrei versichert ist. Je länger ein Fahrer ohne Unfall unterwegs ist, desto höher der Schadenfreiheitsrabatt. Dieser Rabatt wirkt sich positiv auf den Tarif aus und vergünstigt die Versicherungsprämie. Kommt es stattdessen zu einem Vollkasko- oder Haftpflichtschaden, werden Versicherte im darauffolgenden Versicherungsjahr in der SF-Klasse zurückgestuft, was bei einer Änderung des Schadenfreiheitsrabatts wiederum mit einer Steigerung des Versicherungsbeitrags verbunden ist.

Schadensfreiheit garantiert niedrige Beiträge

Die SF-Klassen reichen von 0 bis 35. “Während ab SF 22 bei den meisten Versicherern der günstigste Beitragssatz von 30 Prozent gilt, wird in der Schadenklasse M (bei mehreren rückstufungswirksamen Schäden) mit 245 Prozent der höchste Beitragssatz in der Autoversicherung erhoben”, erklärt die R+V Allgemeine Versicherung AG unter www.rv24.de in einem Ratgeber zur Autoversicherung. Das darin enthaltene Berechnungsbeispiel erleichtert das Nachvollziehen der rechnerischen Grundlagen. Die derzeit gültige Rückstufungstabelle des Versicherers kann in den Versicherungsunterlagen nachvollzogen werden. Ist die Übersicht nicht enthalten, lässt sich diese bei der Versicherung anfordern.

In der Tabelle werden die zusätzlichen Schadenfreiheitsklassen erläutert:

 

SF-Klassen

Erklärung

S

Dieser Schadenklasse werden Versicherte bei einem oder mehreren Schäden zugeordnet, die rückstufungswirksam sind. Allerdings wird diese Stufe nicht von jeder Versicherungsgesellschaft genutzt.

M

Dabei handelt es sich um die Malus-Klasse und damit um die schlechteste Schadenklasse überhaupt. Hier landen unter anderem Anfänger, welche schon in den ersten Monaten nach Versicherungsabschluss einen Unfall bauen. Der Beitragssatz liegt bei bis zu 245 Prozent und damit am höchsten.

SF ½

Versicherte, die schon einige Jahre Erfahrung im Straßenverkehr gesammelt haben, aber erstmals ein eigenes Auto versichern, werden dieser Schadenfreiheitsklasse zugeordnet. Um nur ein Beispiel zu nennen. Der Beitragssatz reicht hier bis 140 Prozent.

Die Zahl hinter der Bezeichnung “SF-Klasse” steht immer für die schadenfreien Jahre. Während also die SF-Klasse 1 bei einem schadenfreien Versicherungsjahr vergeben wird, sind es bei SF 4 vier schadenfreie Jahre. Um einen Überblick über die gängigen SF-Klassen und die damit einhergehenden Beitragssätze zu vermitteln, wurden diese nachfolgend gelistet:

  • SF 1: Beitragssatz 100 %
  • SF 2: Beitragssatz 85 %
  • SF 3: Beitragssatz 70 %
  • SF 4: Beitragssatz 60 %
  • SF 5/6: Beitragssatz 55 %
  • SF 7/8: Beitragssatz 50 %
  • SF 9/10/11: Beitragssatz 45 %
  • SF 12/13/14/15: Beitragssatz 40 %
  • SF 16/17/18/19/20/21: Beitragssatz 35 %
  • SF 22/23/24/25: Beitragssatz 30 %
  • SF 26/27/28/29/30: Beitragssatz 25 %
  • SF 31/32/33/34/35/36: Beitragssatz 20 %

Im Ratgeber von n-tv wurde ergänzend thematisiert, wann die Schadenfreiheitsklasse verfällt.

Was passiert beim Wechsel?

Bei einem Wechsel der Versicherung müssen Versicherte kritisch prüfen, ob sich dieser finanziell tatsächlich lohnt. Rabattretter, Rabattschutz oder sonstige Beitragsvorteile werden nicht in den neuen Vertrag übernommen. Kam es früher zu Rückstufungen, wirken sich diese beim neuen Versicherer voll aus. Die Höhe des Schadenfreiheitsrabatts kann sich verändern.

Rabattretter und Rabattschutz

Einige Versicherer bieten ihren Kunden die Möglichkeit einen sogenannten Rabattretter in den Vertrag zu integrieren. Dieser verhindert, dass ein selbstverschuldeter Schaden zu einem höheren Beitrag führt. Doch Vorsicht: Eine Rückstufung in eine schlechtere SF-Klasse lässt sich damit nicht ausschließen. Allerdings erfolgt die Rückstufung nur soweit, wie sich der Versicherungsbeitrag nicht erhöht. Wird die Kfz-Versicherung gewechselt, hat die Rückstufung negativen Einfluss und führt zu Mehrkosten. Rabattretter können in der Regel nur in einem bestimmten Zeitraum einmalig in Anspruch genommen werden. Kommt es zum Beispiel pro Versicherungsjahr zu zwei Schäden am Fahrzeug, führt der zweite zu einer Erhöhung der Versicherungsprämie.

Rabattretter helfen Geld sparen
Rabattretter helfen Geld sparen im Schadensfall

Im Gegensatz zum Rabattretter beugt der Rabattschutz der Rückstufung gänzlich vor. Doch auch hier greift der zusätzliche Schutz üblicherweise nur einmal pro Jahr. Der Rabattschutz kann nur durch Aufpreis zum Einsatz kommen. Sowohl Rabattretter als auch Rabattschutz sind ausschließlich für die Kfz-Haftplicht- und Vollkaskovariante erhältlich. Grund für die Ausgrenzung der Teilkasko-Versicherung ist die Tatsache, dass es hierbei keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt.

Unfall bei Glatteis
Besonders bei Glatteis ist das Unfall-Risiko hoch

Alternativ können Versicherte natürlich auch auf die simpelste Lösung zurückgreifen, um eine Rückstufung auszuschließen: Sie zahlen einen entstandenen Schaden selbst. Dies lohnt sich immer dann, wenn sich die Kosten im Vergleich zur potenziellen Beitragserhöhung in Grenzen halten.

Quellenangabe der Bilder: javipolinario – stevepb – peter-facebook – viganhajdari (pixabay-CC0 Public Domain)


Leave a Reply