Leasingfahrzeuge erfreuen sich sowohl geschäftlich als auch privat immer größerer Beliebtheit. Kein Wunder, denn sie bieten oft die Möglichkeit, zu sehr attraktiven Konditionen und ohne große Investitionen den jeweiligen “Traumwagen” oder immer wieder ein neues, aktuelles Modell zu fahren.
Und die Leasingfahrzeuge werden von den Deutschen, die bekanntlich nicht umsonst als “Reiseweltmeister” gelten, natürlich auch gerne für Fahrten ins benachbarte Ausland genutzt. Vom kurzen Städtetrip übers Wochenende bis hin zur mehrwöchigen Urlaubsreise durch mehrere südliche Staaten: Wer mit seinem Leasingfahrzeug im Ausland unterwegs ist, sollte dabei allerdings auch ein paar Dinge beachten. Dazu zählen zum einen natürlich die lokal unterschiedlichen Regelungen für Geschwindigkeitsbeschränkungen, Promillegrenzen und sonstige Sonderregeln im Straßenverkehr, die man unbedingt kennen sollte, um Probleme mit den örtlichen Behörden zu vermeiden. Zum anderen geht es aber auch um die Frage, ob man mit dem Auto, für das man als Leasingnehmer gewissermaßen ja eine “Nutzungsvereinbarung” abgeschlossen hat, überhaupt so ganz ohne weiteres einfach überall hinfahren darf. Viele Autofahrer kennen etwa die Bestimmungen bei Mietwagen, die (teilweise abhängig von Marke und Fahrzeugklasse) die Einreise in manche Regionen verbieten.
Benachbartes Ausland ist mit dem Leasingfahrzeug kein Problem
Die gute Nachricht in Sachen Leasing deshalb ganz zu Beginn: Bei den meisten typischen Autoreisen von Deutschland aus ins Ausland entstehen mit einem Leasingfahrzeug keinerlei Probleme. Denn sowohl alle Länder der Europäischen Union sowie das deutsche Nachbarland Schweiz sind in praktisch jedem normalen Leasingvertrag seitens der Leasingbank selbstverständlich für die Einreise erlaubt. Wer also übers Wochenende mit dem Leasingfahrzeug zur City-Tour nach Paris oder Wien fährt, unter der Woche einen Geschäftstermin in Zürich wahrnimmt oder im Sommer zum alljährlichen Badeurlaub an die italienische Adriaküste aufbricht, muss sich deswegen in der Regel keine Gedanken machen.
Ausreichender Versicherungsschutz für das Leasingfahrzeug
Weitaus wichtiger ist eigentlich ohnehin fast der Blick auf die Versicherung. Denn es muss natürlich sichergestellt sein, dass für das jeweilige Reiseland ein gültiger Versicherungsschutz besteht. Die Folgen eines Unfalls können massiv sein und finanziell schnell unüberschaubar werden. Ein Leasingnehmer, der mit seinem Leasingfahrzeug das Ausland bereist, sollte sich deshalb vorab darüber informieren, wo genau die von ihm abgeschlossene Versicherung gilt. Informationen dazu finden sich zum Beispiel in den Versicherungsunterlagen oder auf der “Grünen Versicherungskarte”, auf der eine entsprechende Länderliste zu finden ist. Weitere Einzelheiten dazu und was man als Leasingnehmer beachten sollte, haben beispielsweise auch einige Leasingportale im Internet zusammengestellt. Außerdem sind die Webseiten der großen Automobilclubs oft interessante Quellen zur Information. Auf jeden Fall gilt: Ist das Zielland nicht aufgeführt oder durchgestrichen, sollte man unbedingt mit der Kfz-Versicherung Rücksprache dazu halten, wie vorzugehen ist und ob eventuell eine individuelle Sonderregelung möglich ist.
Besonderheiten bei dauerhaften Aufenthalten im Ausland
Ein Thema für sich, das nur manche Leasingnehmer betrifft, sind längere, dauerhafte Aufenthalte im Ausland mit einem Leasingfahrzeug. Hier ist allerdings Vorsicht geboten. Um das Hinterziehen von Kfz-Steuern zu verhindern, müssen Fahrzeuge in der Regel dort angemeldet werden, wo sie auch hauptsächlich genutzt werden. Und dies gilt normalerweise auch für ein Leasingfahrzeug. Wer sich also mit einem deutschen Leasingfahrzeug dauerhaft im Ausland aufhält, etwa aus beruflichen Gründen, kann dadurch Schwierigkeiten mit den Behörden des jeweiligen Landes bekommen. Warum dies so ist, wird klar, wenn man sich verdeutlicht, dass die Kfz-Steuersätze selbst innerhalb der EU zwischen einzelnen Ländern höchst unterschiedlich sind. Gerade in grenznahen Gebieten wird deshalb manchmal versucht, das Fahrzeug offiziell im steuerlich günstigeren Nachbarland anzumelden. Ein zumeist illegaler “Trick”, welcher den Behörden aber natürlich bestens bekannt ist und gegen den durch entsprechende Kontrollen vorgegangen wird. Zusätzlich gibt es in einigen Ländern auch eine zusätzliche Sonderbesteuerung für Autos – ein Beispiel dafür ist etwa die als NoVa bekannt “Normverbrauchsabgabe” im deutschen Nachbarland Österreich.
Unter dem Strich gilt jedoch: Die meisten Leasingnehmer können sich relativ problemlos mit Ihrem Leasingfahrzeug im Ausland bewegen. Gerade im Bereich der EU sowie bei Reisen in die Schweiz muss in Sachen Leasingvertrag oder Versicherung meist relativ wenig beachtet werden. Anders ist der Fall gelagert, wenn es mit dem Auto ins weiter entfernte Ausland gehen soll oder es sich nicht um kürzere, zeitlich begrenzte private oder berufliche Aufenthalte, sondern eine längere, dauerhafte Nutzung des Leasingfahrzeugs in einem anderen Land handelt. Um hier negative Konsequenzen zu vermeiden, die sich zum Beispiel durch einen mangelnden Versicherungsschutz, einen Verstoß gegen im Leasingvertrag festgehaltene Leasingbedingungen oder aber aus steuerlichen Gründen ergeben können, sollte vorab unbedingt kompetenter Rat eingeholt werden.