Schneeketten: Das müssen Sie beachten


© pixelio.de, Thomas Max Müller
© pixelio.de, Thomas Max Müller

Sie sind gut auf den Winter vorbereitet, Frostschutzmittel ist im Wagen, Winterreifen sind aufgezogen. Aber manchmal ist auch das noch nicht genug. In stark beschneiten Gebieten, vor Allem in Gebirgsgegenden, sind Schneeketten zeitweilen unablässig.

Die rechtlichen Regelungen sind von Land zu Land verschieden. Des Weiteren verwirren unterschiedliche Modelle von Schneeketten den Laien. Welche Regelungen Sie beachten müssen und welche Ketten von Vorteil sind, erfahren Sie hier.

Im Gegensatz zu Winterreifen sind Schneeketten keine dauerhafte Installation am für Winter und Wetter gerüsteten Auto. Schneeketten dürfen ausschließlich auf Straßen benutzt werden, die von Schnee bedeckt sind. Andernfalls drohen Straßenschäden.

Unterschiedliche Kettentypen

Schneekette ist nicht gleich Schneekette. In einer Pressemitteilung des Auto Clubs Europa werden drei unterschiedliche Typen, die sich in der Handhabung und besonders auch im Preis unterscheiden, benannt.

Das gebräuchlichste Modell ist laut ACE die Seilkette. Diese gibt es bereits für günstige 20 Euro aufwärts zu erwerben. Der gute Preis versüßt jedoch nicht die Tatsache, dass das Aufziehen dieser Schneeketten sehr mühevoll und umständlich ist. Hier muss man im Radkasten selbst herumfuhrwerken und verhakt sich oft mit den Ketten. Diese Schneekette ist höchstens dann empfehlenswert, wenn fraglich ist, ob sie überhaupt zum Einsatz kommen wird.

Etwas teurer ist die Bügelkette. Bei einem Preis von über 90 Euro für zwei Ketten greift man hier schon etwas tiefer in die Tasche. Vorteil: Durch eine flexible Halterung ist die Bügelkette merklich leichter am Reifen anzubringen. Nachteil: Die Bügelkette nimmt bei der Aufbewahrung deutlich mehr Platz in Anspruch als die recht kompakte Seilkette.

König beim Thema Preis ist die Komfortkette. Der Erwerb einer solchen kann mit über 300 Euro zu Buche schlagen. Die Komfortkette ist aus hartem Stahl und wird direkt an das Rad angepasst. Dadurch entfällt das händische Montieren an der Reifeninnenseite.

Bußgeldhöhen variieren je Land

Gerade bei einer Reise in die Alpenländer und deren Umgebung begegnen dem Reisenden unterschiedliche Regelungen und Beschilderungen. Deren Nichtbeachtung zieht teilweise bittere Bußgelder nach sich.

Der ADAC schafft in einer aktuellen Meldung Klarheit darüber, was die Bestimmungen in Österreich, die Schweiz, Frankreich und Italien betrifft und welche Geldstrafen Sünder zu erwarten haben.

Tief in die Tasche greifen muss, wer sich auf österreichischem Boden über die Schneekettenbestimmungen hinweg setzt. Dort gilt die Pflicht, Schneeketten aufzuziehen, sobald das Schneeketten-Symbol auf einem runden Schild mit blauem Untergrund abgebildet ist. Wer dem nicht nachkommt, kann bis zu 5000 Euro Strafe bezahlen.

Weniger teuer gestaltet sich Ungehorsam in der Schweiz. Hier drohen rund 75 Euro Strafe für den, der das Verkehrszeichen Schneeketten obligatorisch, das eine Kettenpflicht für eine bestimmte Strecke anordnet, ignoriert. Ausnahmen kann es für Allradwagen geben. Diese werden durch ein Zusatzschild angezeigt.

Italien behält sich vor, mit einer separaten Beschilderung eine Verwendung von Schneeketten zu fordern. Dann ist auch das Tempo zu drosseln. 50 km/h dürfen dann nicht mehr überschritten werden. Wer die Anordnung leichtsinnig ignoriert, muss mindestens 85 Euro hinblättern

Bei starken Schneefällen behält auch Frankreich sich vor, eine Schneekettenpflicht zu verordnen. Eine kurzfristig installierte Beschilderung ist dann bindend. Auch dann ist eine Fahrtgeschwindigkeit von 50 km/h nicht zu überschreiten. Sich darüber hinwegzusetzen und erwischt zu werden kostet nicht nur 135 Euro; auch die Weiterfahrt wird verboten.

Jedem, der mit Schneeketten noch nicht viel zu tun hatte, empfiehlt der ACE vor dem Ernstfall: Montage der Schneeketten einmal in Ruhe üben. Dann kann man auch im Ernstfall einen kühlen Kopf bewahren.


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