Verbandskasten: Das ist neu ab 2015


© pixelio.de, Harald Reiss
© pixelio.de, Harald Reiss

Neues Jahr, neues Glück! Das gilt 2015 auch für den ersten Helfer bei Verletzungen im Auto: den Verbandskasten. Die DIN 13164 regelt, was in dem meist schwarzen Kunststoffkasten enthalten sein muss. Einige Dinge kommen neu hinein, andere Sets sind nicht mehr nötig und fliegen raus. Wir fassen die Änderungen für Sie zusammen.

Der neue Verbandskasten ist gar nicht so neu. Die aktualisierte Version der DIN 13164 ist bereits seit Januar letztens Jahres in Kraft. Ab 2015 werden nun ausschließlich Kästen mit den neuen, DIN-gerechten Inhalten in den Läden verkauft. Der TÜV SÜD und ADAC verraten kurz und bündig, was im neuen Kasten enthalten sein muss.

Was ab jetzt dazu gehört:

  • Ein Pflasterset, 14-tlg.
  • Hautreinigungstücher, zwei Stück, einzeln verpackt.
  • Verbandpäckchen für Kinder

Was nicht mehr sein muss:

  • Wundschnellverband nach DIN 13019-E 10×6, 4 Stück
  • Verbandpäckchen M, ein Stück
  • Verbandtuch BR, ein Stück
  • Mullbinden alternativ zu Fixierbinden

Der alte Kasten muss allerdings nicht direkt entsorgt werden. Der vorhandene Verbandskasten darf bis zu seinem Verfallsdatum benutzt werden. Ein ergänzendes Set mit den neu vorgeschriebenen Bestandteilen ist in jeder Apotheke zu bekommen. Wem das zu unsicher ist, neue Kästen gibt es für unter zehn Euro in jeder Werkstatt oder Tankstelle. Ein Preis, der für die Rettung von Menschenleben sicher nicht über dem Budget des Autofahrers liegen sollte.

Verbandskasten updaten: Tipps

Verbandskästen gehören in allen Ländern der EU zur Pflichtausstattung eines jeden Pkw. Wer keinen Verbandskasten im Auto mit sich führt, bekommt ein Verwarnungsgeld in Höhe von fünf Euro.  Bei der Hauptuntersuchung gilt ein falsch ausgestatteter oder fehlender Kasten gar als geringer Mangel. Auch einen vorhandenen Kasten sollte man hin und wieder überprüfen, denn einzelne Bestandteile des Erste-Hilfe-Kits können ablaufen. Dann erlischt beispielsweise die Garantie auf die Sterilität des entsprechenden Verbandes. Die Einweghandschuhe können mit der Zeit porös werden und Löcher bekommen.

Gute Nachricht: Wenn Sie abgelaufene Bestandteile des Kastens durch neue, gültige ersetzen, verlängern Sie damit das Haltbarkeitsdatum des kompletten Sets. Wenn Sie abgelaufene Pflaster und Kompressen nicht im privaten Pflasterschrank behalten möchten, freuen sich Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen über die Materialien.

Checkliste für den Verbandskasten nach DIN 13164:2014-01:

  • 1 Heftpflaster, DIN 13019, 5 m x 2,5 cm
  • Pflasterset, 14-teilig
  • 4 Wundschnellverbände, DIN 13019, 10 cm x 6 cm
  • 2 Fingerkuppenverbände
  • 2 Fingerverbände, 12 cm x 2 cm
  • 2 Pflasterstrips, 1,9 cm x 7,2 cm
  • 4 Pflasterstrips, 2,5 cm x 7,2 cm
  • 2 Hautreinigungstücher (nicht für offene Wunden)
  • 1 Verbandpäckchen, DIN 13151, 6 cm x 8 cm
  • 2 Verbandpäckchen, DIN 13151, 8 cm x 10 cm
  • 1 Verbandpäckchen, DIN 13151, 10 cm x 12 cm
  • 1 Verbandtuch, DIN 13152 (für Brandwunden), 40 cm x 60 cm
  • 1 Verbandtuch, DIN 13152, 60 cm x 80 cm
  • 6 Wundkompressen, 10 cm x 10 cm
  • 2 Fixierbinden, DIN 61634, 6 cm x 4 m
  • 3 Fixierbinden, DIN 61634, 8 cm x 4 m
  • 2 Dreiecktüchern DIN 13168
  • 1 Rettungsdecke, Mindestmaße 210 cm x 160 cm
  • 1 Schere, DIN 58279
  • 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
  • 1 Inhaltsverzeichnis

 


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