Wildunfälle: Das Reh auf der Motorhaube


© pixelio.de, Gerd Pfaff
© pixelio.de, Gerd Pfaff

Sie fahren nichtsahnend durch’s Dämmerlicht und plötzlich passiert es: Ein Tier steht auf der Fahrbahn, schaut Sie mit großen Augen an und bewegt sich keinen Zentimeter zur Seite. Was Sie tun können, um das Schlimmste zu vermeiden und was zu beachten ist, wenn es doch mal zu einem Unglück kommt, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.

Zahlen, Daten, Fakten

Wild überquert besonders gerne in der Morgen- und Abenddämmerung die Fahrbahn. Stoßzeiten sind hier 5 bis 8 Uhr früh und 20 bis 23 Uhr am Abend. Dabei kommt es jährlich zu mehr als 200.000 Wildunfällen. Am häuhigsten sind Rehe in Unfälle verwickelt, dicht gefolgt von Hasen und Kaninchen. Wildschweine hingegen machen nur knapp 7% der tierischen Unglücksbeteiligten aus.

Auch Menschen kommen bei Wildunfällen nicht immer mit heiler Haut davon. Ungefähr 2500 Verkehrsteilnehmer werden verletzt und 20 lassen jährlich sogar ihr Leben.

Neben Verletzungen und Blessuren entstehen auch finanzielle Schäden. Im Durchschnitt kostet ein Wildunfall 2.000 Euro, im Jahr entstehen den Kfz-Versicherern sogar Kosten in Höhe von 520 Mio. Euro.

Da steht das Tier. Was tun?

Ein Wildunfall kann ab einer Geschwindigkeit von 80 km/h für den Menschen tödlich enden. Wenn Sie sowohl Ihr Leben als auch das des Tieres schützen möchten, behalten Sie folgende Handlungsempfehlungen im Gedächtnis:

  • Leiten Sie kein Ausweichmanöver ein. Sie riskieren dadurch einen Zusammenstoß mit einem Baum, dem Gegenverkehr oder ein gefährliches Abkommen von der Fahrbahn.
  • Bremsen Sie.
  • Schalten Sie das Abblendlicht ein. Auf ländlichen Straßen ist dies bei Dunkelheit wenn möglich eh immer eingeschaltet zu lassen: So reflektieren Tieraugen schon aus deutlich größerer Entfernung.
  • Hupen Sie. Mit Glück erschreckt sich das Tier und verschwindet von der Fahrbahn.

Achtung: Wo ein Reh hüpft, ist ein weiteres oft nicht fern. Dies gilt insbesondere Ende Juli, da herrscht Brunftzeit und Rehe jagen einander in spielerischer Balzmanier durch die Gegend.

Ich hatte einen Wildunfall. Wie geht es weiter?

Fall 1: Das Tier ist tot oder liegt reglos auf der Fahrbahn.

Es gilt: Polizei verständigen. Stellen Sie den Warnblinker an, Ihr Dreieck auf und warten Sie auf die Beamten. Zwischenzeitlich machen Sie, wenn möglich, Bilder von der Unfallstelle, dem Schaden am Fahrzeug und dem verunglückten Tier. Notieren Sie ggf. die Daten von Zeugen oder weiteren in den Unfall verwickelten Verkehrsteilnehmern. Die Polizei stellt Ihnen eine Bescheinigung für die Versicherung aus und schaut nach, ob das Tier noch am Leben ist. Dies bitte nicht selbst überprüfen, es drohen Verletzungen oder Tollwut durch einen Biss des verängstigten Tieres.

Finanzielles: Wildunfälle übernimmt Ihre Teilkasko-Versicherung. Abgedeckt ist hier sogenanntes “Haarwild”: Das meint Hasen, Rehe, Wildschweine, schließt jedoch Haustiere und im Regelfall auch Vögel aus.

Das Tier auf keinen Fall in den eigenen Wagen schaffen und damit wegfahren. Das gilt im deutschen Recht als Wilderei und ist strafbar.

Fall 2: Das Tier ist nach dem Unfall wieder in den Wald gelaufen.

Verfahren Sie ebenso wie beim ersten Fall. Warnblinker, Dreieck, Polizei informieren. Bilder Ihres Wagens, sofern dieser beschädigt wurde. Das mag übertrieben erscheinen, die Beamten sind allerdings in einem solchen Fall verpflichtet, den Jäger zu informieren. Dieser muss gegebenenfalls nach dem verletzten Tier suchen und ihm den Gnadenschuss geben.


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